Die aktuelle Allgemeinverfügung unseres Landkreises lässt ab 4.12.20 die Nutzung sämtlicher Einrichtungen nur noch zu, wenn diese den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen und nicht der Freizeitgestaltung. Aus diesem Grund müssen wir das Schwimmtraining wieder einstellen. Nicht einstellen werden …
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